Trinkwassergebühr

Trinkwasser

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Gebührenpflichtig sind alle Kunden, welche ihr Trinkwasser aus den bestehenden oder noch zu errichtenden Wasserleitungen im Sinne des Artikels 9, Absatz 1 Buchstabe a) des L.G. Nr. 8/2002 beziehen.

Für die Lieferung von Trinkwasser wird ein Liefervertrag zwischen Betreiber und Kunden abgeschlossen.

Der Vertrag wird in Form einer Privaturkunde abgefasst und vom Betreiber (gesetzlicher Vertreter) oder im Auftrag der Gemeinde vom zuständigen Beamten unterschrieben.

Die Trinkwassergebühr wird jährlich berechnet und zwar laut Ablesung des Wasserzählers.


Trinkwassertarife mit Wirkung ab 01.01.2023

UnterteilungBeschreibung
Tarif /m³Zusatzbetrag
a) Nutzung Haushalte:
verbrauchsabhängiger Einheitstarif
€ 0,561 /m³
jährlicher Fixtarif*
b) Nutzung Nicht-Haushalte:
Grundtarif für Nicht-Haushalte (bis 200 m3/ nicht Haushalt)
€ 0,561 /m³
jährlicher Fixtarif*

erhöhter Tarif für Nicht-Haushalt (ab 200 m3/nicht Haushalt)
€ 0,729 /m³
jährlicher Fixtarif*
c) gemischte Wassernutzung:
verbrauchsabhängiger Einheitstarif (bis 120 m3/Wohneinheit)
€ 0,561 /m³
jährlicher Fixtarif*

Grundtarif für Nicht-Haushalte ( bis 200 m3/ nicht Haushalt)
€ 0,561 /m³
jährlicher Fixtarif*

erhöhter Tarif für Nicht-Haushalt (ab 200 m3/nicht Haushalt)
€ 0,729 /m³
jährlicher Fixtarif*

* Der jährlichen Fixtarif betägt € 16,00  je 1/4 Zoll der Zählergröße.

Die Tarife verstehen sich OHNE MwSt..


Datei herunterladen: PDFVerordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst

01.12.2022

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