Neuerungen GIS 2023 - Baugründe

Grundstück

Bild von AdiMiraMichaels / Pixabay

Für die Besteuerung der Baugründe wird als Berechnungsgrundlage der übliche Marktwert herangezogen.
Da nicht immer ein Marktwert vorhanden ist, hat die Gemeinde Latsch Richtwerte erlassen.

Am 22.12.2022 wurden mit Beschluss des Gemeindeausschusses die Mindestwerte (Richtwerte) der Baugrundstücke für das Jahr 2023 genehmigt.

In diesem Zusammenhang wird an die Möglichkeit der Klammerung einer Grundparzelle an eine angrenzende Bauparzelle mit Einrechnung der Fläche in den Katasterwert des bestehenden Gebäudes erinnert.

27.12.2022

DEU