Nationales Register der Wohnbevölkerung (ANPR)

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Die Gemeinde Latsch ist am 14. Juli 2021 dem Nationalen Register der Wohnbevölkerung (ANPR) beigetreten.

Das bedeutet, dass die personenbezogenen Daten ab diesem Datum in der nationalen Registerdatenbank gespeichert und ständig aktualisiert werden und jeder betroffenen Person zur Konsultation zur Verfügung stehen, ohne dass sie sich an den Schalter des Meldeamtes wenden muss.

Das ANPR-System, auf das mit der aktivierten elektronischen Identitätskarte, dem Nationalen Diensteausweis (am Bürgerschalter in der Gemeinde aktivierte Gesundheitskarte) und auch über SPID zugegriffen werden kann, ermöglicht es daher, die Personaldaten zu konsultieren, aber auch die folgenden Selbstbescheinigungen korrekt auszudrucken:

  • Personalien: Vor-und Zuname, Steuernummer Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Registrierungsdaten der Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaft
  • Personalausweis: Nummer, Typ (Papier oder digital), gültig für Ausland oder nicht, Ablaufdatum, ausstellende Gemeinde
  • Ehe / Lebenspartnerschaft: Angaben zu Ehepartner, Ort und Datum der Eheschließung sowie Angaben zu Trennung und Scheidung
  • Anagrafische Familie : Liste der Mitglieder, die den Familienstand bilden und Verwandtschaftsbeziehung mit dem Inhaber des persönlichen Datenblatts;
  • Wohnort: Wohnadresse (für die historische Wohnsitzbescheinigung ist es erforderlich, das Meldeamt zu kontaktieren, um die Daten zu erhalten)
  • Lebensbescheinigung

Seit dem 15. September 2020 (Art. 30 bis Gesetzesdekret 76/2020) sind nicht nur öffentliche Ämter und die Konzessionäre und Betreiber von öffentlichen Diensten (z. B. SEAB), sondern auch PRIVATE wie Banken, Versicherungsunternehmen, CAF, Sportverbände, Arbeitgeber usw. verpflichtet, Selbstbescheinigungen anstelle der entsprechenden Bescheinigungen zu akzeptieren. 

Der Beitritt zum ANPR bringt den Bürgern der Gemeinde Latsch wichtige Vorteile, da die vereinfachte und korrekte Verwendung der Selbstbescheinigung folgendes zur Folge hat:

  • Sie müssen nicht mehr zum Meldeamt gehen, um sich die einfachen Bescheinigungen (Wohnsitz, Familie, Geburt usw.) ausstellen zu lassen;
  • Sie  sparen Kosten, da sich die Bürger die Zahlung der Stempelsteuer von 16,00 € für meldeamtliche Bescheinigungen sparen.

Das Meldeamt

25.08.2021

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