Initiative "waschbare Windeln"

windeln

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Es ist Ziel der Gemeindeverwaltung, dass sowohl eine familienfreundliche Gebührengestaltung weitergeführt als auch bei allen Altersgruppen ein stärkeres Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für unsere Umwelt geweckt werden sollen, und zwar angefangen mit der Vermeidung von Müll im Haushalt.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 33 vom 28.06.2021 beschlossen, ab dem 01.07.2021 die Initiative „Waschbare Windeln“ einzuführen, mit dem Ziel, in Latsch wohnhafte Familien zu ermutigen, ein ökologisches, kostengünstiges und gesundes Produkt zu verwenden.

Es wird ein einmaliger Spesenbeitrag von 50% der nachgewiesenen Kosten für den Ankauf von waschbaren Windelsets gewährt, wobei ein maximaler Beitrag von 100,00 € je Kind ausbezahlt werden kann.

Wird im ersten Lebensjahr des Kindes angesucht, kann ein Spesenbeitrag von 100,00 € gewährt werden. Wird der Antrag im zweiten Lebensjahr des Kindes gestellt, kann ein Spesenbetrag von max. 50,00 € gewährt werden.

Im Kaufbeleg (Kassabon oder saldierte Rechnung, lautend auf den Namen der Erziehungsberechtigten) muss immer der eindeutige Nachweis über die Anschaffung von Stoffwindelsets ersichtlich sein. Das Dokument kann maximal 60 Tage vor der Geburt des Kindes ausgestellt sein.

Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, deren Kind zumindest in der Zeit von der Geburt bis zur Auszahlung des Beitrages seinen meldeamtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Latsch hat.

Bei Inanspruchnahme dieser Förderung erlischt das Anrecht auf die Reduzierung der Müllgebühr im Sinne von Abs. 1, Buchstabe c) des Art. 17 der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle.

Für Kinder, die im Jahr 2020 geboren wurden, kann der Antrag um den Spesenbeitrag bis zum 31.12.2021 nachgereicht werden.

Ansuchen_waschbare_Windeln.pdf (0.16 MB)

01.07.2021

DEU