Feuerbestattung

Der Wille feuerbestattet zu werden, kann von der betroffenen Person:

  • beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde schriftlich hinterlegt werden;
  • testamentarisch verfügt werden;
  • durch die Mitgliedschaft in einer entsprechenden anerkannten Vereinigung zum Ausdruck gebracht werden.

Besteht keine testamentarische Verfügung und keine andere ausdrücklich auf die verstorbene Person zurückzuführende Willensäußerung gilt der Wille des Ehepartners bzw. der nächsten Verwandten im Sinn der Landesbestimmungen. Der Wille des Ehepartners oder der nächsten Verwandten, die verstorbene Person feuerzubestatten, wird über einen Antrag auf Ermächtigung der Feuerbestattung bekundet, der dem Standesamt der Gemeinde, in der sich der Todesfall ereignet hat oder in jenem der letzten Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen, übermittelt wird.

Die Asche kann unter Berücksichtigung des Willens des Verstorbenen aufbewahrt oder verstreut werden.

Die Art und Weise der Aufbewahrung (im Grab oder zu Hause) der Asche wird, bei Fehlen einer Willensäußerung, die auf die verstorbene Person zurückgeführt werden kann, von den Angehörigen des Verstorbenen bestimmt.

Die Verstreuung (bedeutet die Verbindung mit Luft, Erde, Wasser) der Asche ist gemäß Art. 411 des Strafgesetzbuches nur dann zulässig, wenn eine ausdrückliche Willenserklärung zu Lebzeiten der verstorbenen Personen vorhanden ist.

Die Verstreuung kann innerhalb des Friedhofes erfolgen:

  • in dem eigens hierfür vorgesehenen Bereich;
  • in einem Feldgrab, mittels Erdbestattung eines biologisch abbaubaren Gefäßes.

Die Verstreuung der Asche ist außerdem, unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 200 m zu Ortschaften und bewohnten Gebieten, an folgenden Orten erlaubt:

  • in Flüssen, in den Bereichen, die frei von Badenden und Baulichkeiten sind;
  • in Naturgebieten, vom Gemeindeausschuss eigens hierfür ausgewiesen;
  • auf privatem Grund mit dem Einverständnis der Eigentümer.

Im Steueramt der Gemeinde Latsch liegen die entsprechenden Formulare für die Willensäußerung der Feuerbestattung auf.

Beitrag für die Feuerbestattung

siehe auch Friedhofsdienst und Todesfall

01.12.2022

DEU