Akustikplan der Gemeinde GAK

Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung (GAK)

Gemäß Landesgesetz vom 05. Dezember 2012, Nr. 20, wurde der Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung (G.A.K.) laut den Richtlinien der Landesagentur für Umwelt erstellt. Das Landesgesetz legt Maßnahmen zur Prävention und Verminderung der Lärmbelastung und zur Sanierung von lärmbelasteten Gebieten sowie Kriterien fest, aufgrund von welchen die Gemeinden ihr Gebiet in Bezug auf die Lärmbelastung klassifizieren.

Die Firma Pasquali – Rausa Engineering GmbH aus Bozen wurde mit der Ausarbeitung dieses Planes beauftragt. Der Gemeinderat hat den Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung mit Beschluss Nr. 7 vom 21.03.2016 genehmigt.

01.12.2022

DEU