Sprechstunde nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung: Mittwoch von 10.00-11.00 Uhr
zuständig für:
- Neueinschreibung und Umschreibung von Hunden
- Besprechung von Problemen, Projekten und speziellen Situationen die Tierhaltung betreffend
- Registrierung von Transporteigenerklärungen für Primärproduzenten und Pferdehaltern
- Ausstellung von Almzeugnissen und Traces-Zeugnissen
- Meldungen bezüglich Tierschutz
Tierbewegungen im Nutztierbereich müssen weiterhin von den Tierhaltern selbst durchgeführt werden.
Informationen zur Hausschlachtung
Diese ist auf 1 Großvieheinheit (GVE) beschränkt.
Jede Hauschlachtung (auch Lämmer, Kitz usw.) muss 3 Tage vorher per Mail vetmeran@sabes.it oder Telefon +39 0473 222 236 dem Tierärztlichen Dienst gemeldet werden.
Rinder über 1 Jahr dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Amtstierärztin geschlachtet werden.
Die Schlachtabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Genauere Informationen zur Hauschlachtung finden Sie im Rundschreiben Nr. 10/2023 des Landestierärztlichen Dienstes: https://landwirtschaft.provinz.bz.it