GIS 2026 Gemeindeimmobiliensteuer – Fälligkeit 16.06.2026

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Die Vorausberechnungen der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) 2026 wurden an alle Steuerpflichtigen versandt.

Die Akonto-Zahlung ist innerhalb 16.06.2026 zu tätigen. Die Einzahlung der Akontozahlung kann sowohl in der Bank als auch in der Post oder mittels Homebanking erfolgen unter ausschließlicher Verwendung des Formulars F24.


Wenn in der Aufstellung (Verzeichnis der Liegenschaften) als geschuldeter Betrag in der Zeile 16 nichts aufscheint, ist der Vorausberechnung kein Formular F24 beigelegt, da keine Zahlung vorgenommen werden muss. Beläuft sich die jährliche Steuer auf einen Betrag von 10,00 Euro oder weniger, ist keine Einzahlung erforderlich.


Wer keine Berechnung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend im Steueramt zu melden, damit die Einzahlung fristgerecht vorgenommen werden kann.


Achtung: Bei einigen Schreiben von Steuerpflichtigen mit GIS-Schuld 0 hat sich in der Überschrift ein Druckfehler eingeschlichen (Jahr 2025 an Stelle 2026). Es wird bestätigt, dass es sich um die Daten des Jahres 2026 handelt.

27.05.2026

DEU